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Die IGUK ist enttäuscht von
der Übernahme-kommission


Im Streit mit dem Grossaktionär Martin Haefner (BigPoint Holding) drückt die IGUK ihr Missfallen über das tatenlose Zusehen der Übernahmekommission aus.
 
Pro Memoria: am 6. Dezember 2019 hob die FINMA die Verfügung der Übernahmekommission vom 22. Oktober 2019 auf und erteilte Martin Haefner (BigPoint Holding) eine Ausnahmebewilligung, für die an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 2. Dezember 2019 beschlossene Kapitalerhöhung kein öffentliches Kaufangebot machen zu müssen.
 
Gegen diese Ausnahmebewilligung reichte die Schmolz+Bickenbach GmbH & Co KG (KG), welche 10% der Aktien besass, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Um den Rückzug dieser Beschwerde zu erwirken, kaufte Martin Haefner am 2. Januar 2020 kurzerhand die Anteile der KG zu CHF -.45 pro Aktie zurück. Dies mit dem Hinweis, das sei mit der Ausnahmebewilligung der FINMA vereinbar.
 
Bereits ab April 2020 gelangte die ersten Kleinaktionäre an die Übernahmekommission und verlangten, dass den Kleinaktionären dasselbe Angebot wie der KG unterbreitet werden müsse. Dies mit der Begründung, dass dieser Aktienkauf nichts mehr mit der beschlossenen Kapitalerhöhung zu tun habe, sondern ausschliesslich der Beseitigung der Beschwerde diene.
 
Im Laufe des Jahres folgte dann eine Vielzahl von Beschwerden von Kleinaktionären an die Übernahmekommission, für welche jeweils lediglich eine Eingangsbestätigung erfolgte. Am 27. November 2020 publizierte die Übernahmekommission auf Drängen der IGUK auf ihrer Homepage folgenden Text: "Swiss Steel Holding AG: Die Übernahmekommission informiert darüber, dass sie bis zum 26. November 2020 insgesamt 41 überwiegend identische Anzeigen gemäss Art. 62 Abs. 2 UEV erhalten hat, welche sich auf Swiss Steel Holding AG (ehemals Schmolz+Bickenbach AG) und auf die mit Verfügung des Übernahme- und Staatshaftungsausschusses der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 6. Dezember 2019 zugunsten von BigPoint Holding AG und Martin Haefner gewährte Ausnahme von der Angebotspflicht nach Art. 136 Abs. 1 Bst. e FinfraG beziehen. Die Übernahmekommission weist darauf hin, dass sie über allfällige Verfahrensschritte in dieser Sache nicht öffentlich informieren wird."
 
Gemäss heutigem Informationsstand der IGUK sind keine weiteren Aktivitäten der Übernahmekommission erfolgt. Mehrere Versuche der Gründer der IGUK, mit dem Präsidenten der Übernahmekommission zu sprechen, wurden bereits auf Stufe Sekretariat abgeblockt. Damit kommt die Übernahmekommission ihrem Grundauftrag, nämlich für die Gerechtigkeit zugunsten aller Aktionäre zu sorgen, nicht nach und begünstigt durch ihre Passivität einzig den Grossaktionär. In Anbetracht der erneut beschlossenen unnötigen Kapitalerhöhung ist diese Haltung nicht akzeptierbar und lässt die Kleinaktionäre im Regen stehen.

Liebe Mitaktionärinnen und liebe Mitaktionäre. Sie haben Fragen zu unseren Forderungen? Wir erklären hier anschliessend um was es sich dabei handelt und wie Sie es unterstützen können.

Interessengemeinschaft
der unzufriedenen Kleinaktionäre
der Swiss Steel
(ehemals Schmolz + Bickenbach)


Einleitung
Vor der ausserordentlichen Generalversammlung vom 2. Dezember 2019 haben die BigPoint Holding AG, Privatholdinggesellschaft von Martin Haefner und die Liwet Holding AG, an welcher Viktor Vekselberg mit 44,46% beteiligt ist, bei der Übernahmekommission  eine Ausnahme der Angebotspflicht beantragt. Dies mit der Begründung, dass sich das Unternehmen in einer kritischen finanziellen Lage befinde und ohne eine dringend notwendige Kapitalerhöhung nicht überleben würde. BigPoint sei bereit, Kapital einzuschiessen, aber nur unter der Bedingung, kein öffentliches Kaufangebot machen zu müssen.

Viele von Ihnen erinnern sich noch an die spektakuläre Generalversammlung vom 2. Dezember 2019 an welcher die Kapitalerhöhung beschlossen wurde, nachdem sich Martin Haefner und Liwet buchstäblich in letzter Minute geeinigt hatten.

Das Gesuch betreffend Ausnahmebewilligung wurde von der Übernahmekommission abgelehnt, worauf BigPoint mit Hinweis auf die dramatische finanzielle Lage der Schmolz+Bickenbach und dem Risiko des Verlusts von Arbeitsplätzen eine Beschwerde bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA einreichte, welche mit einer Verfügung vom 6. Dezember 2019 eine Ausnahme bis 31.12.2024 gewährte.


Begründung der FINMA

In ihrer Medienmitteilung begründete die FINMA die Ausnahmebewilligung folgendermassen: «Die Sanierungsausnahme wird unter einer Auflage erteilt: Martin Haefner/BigPoint Holding AG müssen den Aktionären der Schmolz+Bickenbach AG ein Pflichtangebot (im Sinne von Art. 135 FinfraG) unterbreiten, wenn ihre Beteiligung am 31. Dezember 2024 immer noch über dem Grenzwert von 33⅓ Prozent der Stimmrechte an der Schmolz+Bickenbach AG liegt. Damit soll sichergestellt werden, dass die durch die Angebotspflicht geschützten Rechte der Minderheitsaktionäre nach Wegfall des Sanierungsbedarfs angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird Martin Haefner/BigPoint Holding AG so hinreichend Zeit eingeräumt, die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen.»


Überraschungen
Zwei herbe Überraschungen mussten die Minderheitsaktionärinnen und Minderheitsaktionäre (in der Folge Minderheitsaktionäre) dann den Medien entnehmen:

  1. Aufgrund des Kontrollwechsels von Liwet zu Martin Haefner wurde die sofortige Rückzahlung eines Bonds von 350 Millionen Euro fällig. Eigentlich wäre er noch bis 2022 gelaufen, aber dank der üblichen Kontrollwechsel-Klausel konnten die Bondholder bis zum 13. März 2020 ihre Papiere zu 101 Prozent plus aufgelaufene Zinsen zurückgeben. Im September 2019 hatte der Bond einen Marktwert von nur noch 53%, also ungefähr 185 Millionen Euro. Für die Rückzahlung reichte die Kapitalerhöhung bei weitem nicht. Schlussendlich brachte die Kapitalerhöhung 292 Millionen Euro und 329 Millionen Euro mussten den Bondhaltern zurückbezahlt werden. Das heisst, dass die Kapitalerhöhung letztendlich in einem Mittelabfluss für die Gesellschaft resultierte. Wie verschiedene Medien berichten, war dies Martin Haefner und seinen Leuten schon lange vor der Kapitalerhöhung bewusst.
  2. Die Gründerfamilie von Schmolz+Bickenbach reichte über ihre Beteiligungsgesellschaft, die Schmolz + Bickenbach Beteiligungs GmbH, eine Klage gegen den FINMA Entscheid ein. Da sie sich nicht an der Rekapitalisierung beteiligt hatte, wurde ihr Anteil von 10,1 auf 4,7 Prozent verwässert. Da Martin Haefner kein öffentliches Kaufangebot unterbreiten wollte, welches selbstverständlich auch die Minderheitsaktionäre umfasst hätte, erklärte er sich dazu bereit, der Schmolz + Bickenbach Beteiligungs GmbH ihre Anteile zu je 45 Rappen je Aktie abzukaufen, wenn die Klage zurückgezogen würde. Der Wert pro Aktie betrug damals 22 Rappen. Geprellt waren die Minderheitsaktionäre, welche von diesem Angebot keinen Gebrauch machen konnten.

Wir gehen nicht davon aus, dass die erwähnte Verfügung der FINMA solche Vorkommnisse und Ereignisse mitberücksichtigte und antizipieren konnte. Die notwendigen Sanierungsmassnahmen waren wohl eher ein Scheinargument, um sich möglichst kostengünstig eine Aktienmehrheit zu verschaffen. Gegenüber den Minderheitsaktionären ist die Verhaltensweise von Martin Haefner schlicht unakzeptabel.
  1. Die Übernahmekommission ist eine schweizerische Bundesbehörde mit Sitz in Zürich. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) von Firmen im Einzelfall. (Quelle Wikipedia)
  2. https://www.finma.ch/de/news/2019/12/20191209-verfuegung-uek/


Eingereichte Beschwerden
Einige Minderheitsaktionäre reichten ab Mai 2020 Beschwerden bei der Übernahmekommission ein, welche bis heute unbeantwortet blieben


Neueste Entwicklung
Letzte Woche am 11. November 2020 gab die Swiss Steel Group die Zahlen des dritten Quartals bekannt. Die darauffolgende Berichterstattung in den Medien lässt für die Minderheitsaktionäre nichts Gutes erahnen. Peter Spuhler, welcher ein Garant für die Minderheitsaktionäre gewesen wäre, war offenbar bereit, sich an der Swiss Steel zu beteiligen. Daraus wird scheinbar nichts und Martin Haefner steuert offenbar erneut eine Kapitalerhöhung an.


Es reicht!
Zwei Minderheitsaktionäre haben deshalb beschlossen, eine Interessensgemeinschaft zu gründen und andere Minderheitsaktionäre über die Sachlage zu informieren und sie zu Anzeigen resp. Forderungen an die Übernahmekommission aufzurufen.


Was soll mit diesen Anzeigen resp. Forderungen erreicht werden?
  • Bereits beim Kauf der Aktien der Gründerfamilie von Schmolz+Bickenbach (über ihre Beteiligungsgesellschaft, die Schmolz + Bickenbach Beteiligungs GmbH) hätte der Zweck der Angebotspflicht und die Gewährleistung der Gleichbehandlung der Aktionäre verlangt, dass Martin Haefner allen Aktionären ein Angebot resp. einen Ausstieg zum Preis von CHF 0.45 pro Aktie unterbreitet. Dazu soll er umgehend verpflichtet werden.
  • Ausserdem soll Martin Haefner im Hinblick auf eine möglicherweise bevorstehende erneute Kapitalerhöhung verpflichtet werden, allen Aktionären ein Angebot resp. einen Ausstieg zum Preis von CHF 0.45 pro Aktie zu unterbreiten. Wie in der Medienmitteilung der Gesellschaft vom 9. November 2020 ausgeführt wird, verfügt sie über genügend Liquidität und braucht zurzeit keine finanziellen Mittel. Das bedeutet, dass eine erneute Kapitalerhöhung einzig dem Zweck dient, die Position von Martin Haefner zulasten der Minderheitsaktionäre weiter auszubauen.

Die Zeit drängt!

 Falls Sie unsere Forderungen unterstützen, bitten wir Sie, folgendes Schreiben (PDF)
PDF Herunterladen
  1. Auszudrucken
  2. Mit Ihrem Absender zu versehen
  3. Datum und Unterschrift einzufügen
  4. Sofort an die Übernahmekommission zu senden

Es ist in Ihrem und im Interesse aller Minderheitsaktionäre, dass Sie dies unverzüglich tun.

Freundliche Grüsse
Walter Bucher und Roland Wismer
E-Mail: mail@iguk.ch
Fragen?
E-Mail: mail@iguk.ch